Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule der Medien Stuttgart (HdM) setzt das ARCIM Institute den DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ um. Die Vereinbarung stellt sicher, dass die Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis in der Forschung des ARCIM Institutes verankert werden, so dass die Arbeit des Instituts höchsten ethischen sowie wissenschaftlichen Standards entspricht. Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet unter anderem die folgenden Punkte:

 § 1 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Die HdM hat am 28.01.2022 den DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" rechtsverbindlich umgesetzt. Das ARCIM Institute übernimmt sinngemäß die Regeln der HdM zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung. Dabei tritt an die Stelle der Zuständigkeit der Leitung der HdM die Zuständigkeit der Leitung des ARCIM Institutes. Das ARCIM Institute verpflichtet sein wissenschaftliches und wissenschaftsakzessorisches Personal mittels Dienstanweisung auf die Einhaltung dieser Regeln. Die Regeln werden auf der Website der HdM bekanntgegeben.

§ 2 Ombudswesen

Die Ombudspersonen der HdM Stuttgart stehen auch in Bezug auf Fragen guter wissenschaftlicher Praxis dem ARCIM Institute als Ansprechpersonen zur Verfügung. Namen und Kontaktdaten der Ombudspersonen werden auf der Website des ARCIM Institutes bekanntgegeben. Neben dem Zugang zu den lokalen Ombudspersonen besteht die Möglichkeit, sich an das überregional tätige Ombudsgremium „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ zu wenden, dessen Kontaktdaten ebenfalls auf der Website des ARCIM Institutes bekanntgegeben werden.

§ 3 Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

Die Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der HdM steht auch dem ARCIM Institute zur Verfügung. Werden gegen Beschäftigte des ARCIM Institutes Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erhoben, finden für die Durchführung des Verfahrens die jeweils gültigen Regelungen der HdM entsprechende Anwendung. Dabei tritt an die Stelle der Zuständigkeit der Leitung der HdM die Zuständigkeit der Leitung des ARCIM Institutes.